Geschichte der Homo-Ehe in Deutschland

Auf dieser Unterseite soll die Geschichte der Homo-Ehe in Deutschland aufgezeigt werden. Seit dem 1. Oktober 2017 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland nämlich das Recht, zu heiraten. Die Hochzeit von Frau und Frau bzw. Mann und Mann ist damit nun endlich möglich. Bis dahin war es allerdings ein langer Weg – und dieser soll an dieser Stelle aufgezeigt werden. Einen großen Einfluss hatte letztlich auch das Bundesverfassungsgericht, das energisch immer wieder aufzeigte, dass das Ausschließen von gleichgeschlechtlichen Paaren von der Institution der Ehe bzw. den damit einhergehenden Rechten (und Pflichten) nicht rechtskonform ist.

Homo-Ehe in Deutschland: Situation ab 2013

Bis zum Oktober 2017 gab es in Deutschland lediglich die eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Partner. Diese hatte aber im Hinblick auf die gemeinsamen Rechte, die finanziellen Vorzüge und anderen Aspekte nicht den gleichen Umfang wie eine Ehe. Die Entwicklung, welche letztlich zur Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare führte, begann dabei im Jahr 2013. Damals wurde ein neuer Bundestag gewählt, aus dem eine große Koalition von CDU/CSU und SPD hervorging. Bei den Koalitionsverhandlungen wurde festgeschrieben, dass die damals noch bestehende Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden solle. Eine vollkommene Gleichstellung mit der Ehe wurde allerdings nicht ins Programm aufgenommen.

Seitdem tat sich allerdings nicht viel. Allein die Partei Die Linke brachte im Oktober 2013 einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe in den Bundestag ein. Im Dezember des gleichen Jahres wurde der Entwurf an entsprechende Ausschüsse weitergegeben. Das führte aber nicht zum erwünschten Erfolg. Erst im Sommer 2015 gab es wieder ein größeres öffentliches Interesse an dem Thema, als mehr als 150 prominente Personen einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel unterzeichneten, in denen sie die Öffnung der Ehe für Homosexuelle forderten. Unter den Unterzeichnern befanden sich Größen wie Lena Meyer Landrut, Die Ärzte, Jan Josef Liefers, Til Schweiger, Udo Lindenberg, Benno Fürmann, Sabrina Setlur, etc.

Rolle und Urteile des Bundesverfassungsgerichts

„Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.“, urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits am 17. Juli 2002. Jedoch machte dies bei der damaligen Regierung Deutschlands keinen großen Eindruck. Erst sieben Jahre später, am 7. Juli 2009, gab es dann eine neuerliche Aussage seitens des Gerichts: „Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.“ – Das war schon eine deutlichere Ansage und bereits als eine Art Appell zu verstehen, die Ehe nun doch endlich für alle Paare zu öffnen.

Doch wieder passierte seitens der Bundesregierung Deutschlands nichts. Noch vor der Bundestagswahl und der Bildung einer neuen Bundesregierung im Jahr 2013 gab es dann noch ein Urteil, das nun neben der Ehe auch die Familie von gleichgeschlechtlichen Partnern anging: „Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes.“, urteilte das Gericht am 19. Februar 2013. Zudem hieß es darin: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.“

In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare heiraten

Natürlich geht der Kampf für die Rechte von Homosexuellen in Deutschland und auf der ganzen Welt noch viel weiter zurück als bis ins Jahr 2013. Die hier aufgezeigte Entwicklung wurde nur erstmals durch die damalige Regierungsbildung möglich. Hinzu kommen der Opportunismus dieser Regierung und der Wahlkampf im Jahr 2017. Mit der Zeit wurde es also nicht nur rechtlich und vor allem menschenrechtlich nötig, die Ehe für alle zu öffnen. Sondern auch der Wählerschaft wegen. Nichtsdestotrotz eine gute Entwicklung!